Ihr Flug
Datum: | Freitag, 10.05.2019 | 12:00 Uhr |
Ort: | Flugplatz Dübendorf bei Zürich |
Fluginfo: | Von: Dübendorf bei Zürich |
Kosten: | €266,00 |
Flugtyp: | Sonderflug |
Fluginformationen
Seien Sie Fluggast bei einem unserer Sonderflüge mit der „Tante Ju“ von
Dübendorf bei Zürich nach Friedrichshafen
Leistungen: | Kombinierte Bus- und Flugreise mit einem Oldtimer Bus und einer Junkers Ju 52; Busreise ab dem Zeppelin Hangar nach Dübendorf/CH mit Besichtigung Flieger/Flab Museum Dübendorf/CH; Flug ab Dübendorf/CH nach Friedrichshafen |
Flugtermine:
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Freitag, 10. Mai 2019 Abfahrt: 08:30 Uhr Busfahrt ab Zeppelin Hangar Friedrichshafen Startzeit: 12:00 Uhr Rückflug mit der Ju 52 nach Dübendorf/CH |
Flugstrecke: | Ab Dübendorf über Winterthur, St. Gallen und den Bodensee nach Friedrichshafen. |
Flugzeit: | ca. 30 Minuten |
Flugpreis: | 266,00 EUR pro Person inkl. aller Gebühren und Umsatzsteuer |
Weitere Informationen oder Buchungen für unsere Sonderflüge erhalten Sie unter unserer Rufnummer 0700 52 52 52 00 oder im Internet unter www.ju52rundflug.de
Neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Sonderflüge zusätzlich folgende Bedingungen:
1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich unsere Leistung ausschließlich auf den Flug vom Startflughafen bis zum Landeflughafen beschränkt.
2. Jeder Fluggast ist selbst verantwortlich für An- und Abreise zu/ab den Start-und Landeflugplätzen.
3. Gültige Reisedokumente werden vorausgesetzt. Sofern die Reise wegen eines nicht gültigen oder vergessenen Personalausweises/Reisepasses nicht angetreten werden kann, verfällt das Flugticket.
4. Luftfahrtbehördliche Vorschriften, Wetterbedingungen, organisatorische oder technische Gründe können die geplante Flugzeit beeinflussen. Gegebenenfalls kann es zu Zwischenlandungen kommen oder der Weiterflug zum geplanten Zielflugplatz unmöglich sein.
Sofern der geplante Zielflugplatz am Starttag nicht mehr erreicht werden kann, endet die vereinbarte Flugreise am Zwischenlandungsflugplatz. Der Fluggast ist dann ab dem Zwischenlandungsflugplatz für seine Heimreise und eine eventuelle Unterkunft selbst verantwortlich. Der Flugpreis für die nicht zurückgelegte Flugstrecke wird erstattet.
5. Ferner können organisatorische Gründe dazu führen, dass ein geplanter Sonderflug nicht durchgeführt werden kann. In einem solchen Fall erhält der Fluggast von uns schriftliche Informationen (per Post / E-Mail) über alternative Flugtermine, Umbuchungs- oder Erstattungsmöglichkeiten.
6. Reisekosten aller Art, die bei An- und Abreise zu/ab den jeweiligen Flugplätzen entstehen, werden im Falle eines Flugausfalles nicht erstattet.
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